In der Umgebung
Fr, 19. April 2024

Ein Appell an alle Fotograf*innen

, 4. Dez 2022 um 10:04
Ursprünglicher Verfasser des Beitrags

Ich verstehe, dass ein Bild mehr als 1000 Worte sagt und dass das Bedürfnis alles zu fotografieren mit den technischen Möglichkeiten zunimmt, aber bitte macht wenigstens die Gesichter der Gäste unkenntlich.


Diese ungefragten und ins Netz gestellten Aufnahmen verletzen die Pivatsphäre.

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Antworten (9)

, 4. Dez 2022 um 14:38

Kennt eigentlich hier jemand die genaue Rechtslage in Österreich? In Deutschland meine ich sind solche Fotos untersagt.

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, 4. Dez 2022 um 23:30
Ursprünglicher Verfasser des Beitrags

"Poste keine Nahaufnahmen von Personen, die einer Veröffentlichung nicht zugestimmt haben."

steht sogar auf der Rete Foto-upload Seite. Das ist doch ziemlich eindeutig.

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, 5. Dez 2022 um 06:40

Dieser Hinweis auf der ReTe-Upload Seite bildet keine Rechtsgrundlage und definiere Nahaufnahme … ein Schnappschuss in e. Lokal - ist das schon eine Nahaufnahme?
Ich hätte gerne den genauen Paragrafen gewusst und ob es eine strafbare Handlung darstellt.

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, 5. Dez 2022 um 22:13

Das Recht am eigenen Bild gilt, wenn Sie ein Foto oder Video einer Person veröffentlichen. Das bedeutet, dass sie das Foto oder Video einer größeren Gruppe von Menschen zugänglich machen. Das ist beim Posten in Sozialen Netzwerken ebenso der Fall wie beim Teilen eines Bildes in einer größeren WhatsApp-Gruppe.

Das Recht am eigenen Bild wird dann berührt, wenn Sie ein Bild veröffentlichen oder es auf eine andere Art der Öffentlichkeit zugänglich machen. Schicken Sie ein Foto an eine einzelne Person, greift das Recht am eigenen Bild noch nicht. Erreicht ein Foto aber einen größeren Personenkreis (zum Beispiel durch das „Posten“ in geschlossenen Gruppen Sozialer Netzwerke oder durch das Teilen von Fotos in größeren WhatsApp-Gruppen), wird das Recht am eigenen Bild bereits berührt. Denn jede Verbreitungshandlung, bei der das Bildnis voraussichtlich für eine Mehrzahl von Personen sichtbar wird, gilt als eine Veröffentlichung im Sinne des Rechts am eigenen Bild. Dabei muss das Bild den Personen gar nicht gleichzeitig zur Kenntnis gelangen. Das Versenden eines Fotos an einzelne Personen hintereinander kann auch schon eine „Veröffentlichung“ darstellen (RS0113458).

Man wird beim Recht am eigenen Bild auch die spezielle Funktionsweise Sozialer Netzwerke berücksichtigen müssen. Die typischen Funktionen Sozialer Netzwerke (das „Sharen“ oder „Teilen“ von Inhalten) führt nämlich dazu, dass Inhalte sehr leicht und sehr schnell vielen Personen zugänglich gemacht werden können. Daher wird das Recht am eigenen Bild beim Posten von Inhalten in Sozialen Medien leichter berührt als bei anderen Verbreitungshandlungen.

Beim Recht am eigenen Bild kommt es auf eine Interessenabwägung im konkreten Einzelfall an. Dabei werden einerseits Ihre (berechtigten) Interessen am Schutz Ihrer Privatsphäre und andererseits die Interessen der Person, die Ihr Bild veröffentlicht oder verbreitet, einander gegenübergestellt. Die Notwendigkeit einer solchen Interessenabwägung ergibt sich sowohl aus § 78 Urheberrechtsgesetz (der zentralen gesetzlichen Regelung zum Recht am eigenen Bild) als auch aus Art 6 Abs 1 lit f Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bzw. § 12 Abs 2 Z 4 Datenschutzgesetz (DSG), weil die Veröffentlichung eines Personenbildes normalerweise auch eine Datenverarbeitung (d.h. eine Verarbeitung personenbezogener Daten) darstellt. Denn ein digitales Foto setzt sich aus einer großen Zahl von Daten zusammen, die in ihrer Summe eine Person erkennbar machen und daher „personenbezogene Daten“ darstellen (6 Ob 150/19f).

In der Rechtsprechung der Gerichte haben sich gewisse Leitlinien herausgebildet, in welchen Fällen von einem Überwiegen der Interessen der abgebildeten Person bzw. der Beeinträchtigung ihrer "berechtigten Interessen" im Sinne des § 78 Urheberrechtsgesetz auszugehen ist:

Sie werden auf einem Bild bloßgestellt (z. B. die Veröffentlichung eines Nacktfotos oder eines besonders peinlichen Fotos);
Ihr Privatleben wird der Öffentlichkeit preisgegeben (z. B. ein Foto von Ihnen beim Besuch eines einschlägigen Erotik-Clubs);
das Bild kann zu Missdeutungen Anlass geben (z. B. Sie werden auf einem Foto als vermeintlicher Teil einer Gruppe dargestellt, obwohl sie nur zufällig dabeistanden und die Werte und Auffassungen dieser Gruppe zutiefst ablehnen);
das Bild ist entwürdigend oder herabsetzend (z.B. ein Video von Ihnen im volltrunkenen Zustand);
ein Bild von Ihnen wird ohne Ihre Zustimmung für Werbezwecke genutzt;
Ihr Bild wird mit einem missverständlichen oder negativen Begleittext veröffentlicht (z. B. „Dieser Mann wird Sie betrügen.“).

(Link)

Jetzt darf diskutiert werden, ob und wie das die Fotos auf ReTe betrifft, aber ich denke, sicher ist man immer, wenn man eben keine erkennbaren Gesichter postet. Es geht uns ja nicht um die Personen, die anwesend sind, sondern um die Qualität der Speisen, die Atmosphäre und das Service. Da ist mE das Zeigen fremder Gesichter wirklich nicht von Nöten.

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, 5. Dez 2022 um 22:30

Vielen Dank für die sehr interessanten rechtlichen Aspekte und Beleuchtung dieser aus anderen Blickwinkeln. Ich für meinen Teil konzentriere mich fast ausschließlich auf „Food-Pic.“ - selten auf „Ambiente-Pic.“
Danke nochmals für Deine Mühe :-)

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, 6. Dez 2022 um 02:04

Danke, BiancaC, für die Klärung und - Kompliment, - könnte man besser und verständlicher nicht erklären.

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, 29. Nov 2023 um 10:13

Ein paar Kommentare zu Fotos. Wenn sich hier manche darum Sorgan mache wegen der Außenwirkung, dann kann ich dazu sagen, dass ReTe keine besondere Breitenwirkung hat. Bei meinen Fotos geht es auch nicht um Menschen, sondern um Speisen. Getränke und Lokalambiente. In Einzelfällen gibt es auch anderen Motive, aber grundsätzlich nicht Gäste. Das ist auch ein Grundsatz.

Dazu ein Vergleich. Ich habe hier dzt. ca. 700 Fotos hochgeladen, die nun innerhalb eines Jahres 101.000 Aufrufe erhalten haben. Das ist in meinen Augen ein Klaks, auf Google schaffe ich das mit einem einzigen Foto und das innerhalb nur einiger Monate.

Mehre Fotos haben schon mehrere Millionen Aufrufe und dort kümmere ich mich weit weniger um die darauf anwesenden Personen. Ich habe noch nie eine Beschwerde erhalten. Die abgelichteten Personen sind sozusagen Statisten, aber Lokale ohne Gäste finde ich irgendwie öde und leblos. Ich nutze es aber, wenn sich die Gelegenheit ergibt und ersetze gegebenenfalls solche auch gegen ältere.

Falls unser Admin dazu Richtlinien erlässt, ich meine solche, die den gesetzlichen Rahmen weiter einschränken, dann werde ich das respektieren. denn ich bin hier als User auch nur Gast.

Die zuvor vorgetragenen Rechtsbestimmungen sind größenteils hier irrelevant. Ich will diese aber hier nicht abhandeln. Für mich gilt Anstand und gesunde Vernunft. Dazu brauche ich auch keine Paragraphen. Gebrauch und Missbrauch von Fotos sind auch immer zwei paar Schuhe.

Nun was tun Leute in einem Lokal? Essen, trinken, sitzen, reden. Das sind keine problematischen Dinge, die einen besonderen Schutz erfordern, ansonsten dürfte man sich gar nicht öffentlich zeigen. Sorry, aber das ist lächerlich, soweit meine Meinung.

Die Breitenwirkung ist ohnehin gar nicht wirklich da. In dem Sinn ist die Sorge nicht groß anzusetzen. Ich würde es begrüßen, wenn die Aktivitäten wieder mehr zunehmen, denn ein Forum lebt davon, dass es benutzt wird und nicht nur als persönlicher Fotospeicher dient. Das gilt auch für Rezensionen. Sie werden kaum wahrgenommen.

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, 29. Nov 2023 um 14:02

Ich möchte hier noch zu bedenken geben, dass erst unlängst eine Aufnahme mit Handy zu einer Untersuchung führte. Daher bin ich überzeugt, dass einige Leute allergisch auf Handyfotos bzw. Aufnahmen reagieren.

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, 8. Dez 2023 um 10:03

Es geht hierbei m.M. nicht um die „Breitenwirkung“ - wenn jemand nicht im www abgelichtet werden möchte ist’s ihm egal ob das nur 45 oder 2,5 Millionen User sehen. Oft stecken ja ganz persönliche Hintergründe dahinter… z. B. ein Restaurantbesuch mit der „Nicht-Ehefrau“ oder Gasthaus-Ausflug im Krankenstand…

Kannst Du uns über diesen „Fall“ mehr berichten M12?

Möchte hier noch einmal (werde es dann nie mehr wiederholen) anmerken - die punktetechnische Disharmonie zwischen Fotos und Rezensionen stellt sicher keinen Anreiz für die Verfassung dieser dar.
Beide (Fotos & Berichte) möchte ich hier nicht missen, aber der Unterschied im jeweiligen Aufwand sollte nicht außer Acht gelassen werden.
Ohne aussagekräftigen Rezensionen wird ReTe mittelfristig sterben - gut (und weniger gut) gemachte Fotos findet man auf anderen bekannteren Blattformen millionenfach - aber gut recherchierte Berichte wie sie hier von den letzten Mohikanern (danke an diese) verfasst werden, machen m.M. dieses Forum aus und interessiert.

Es wäre Schad‘ drum…

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