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ja, die haben's nicht nötig - kullanz und kundenzufriedenheit ist hier scheiß egal!!! hatten einen gutschein vom zanona von EUR 60,-. dieser ist am 31.12.2011 ausgestellt worden und für ein jahr gültig. am 09.01.13 wollten mein partner und ich diesen gutschein einlösen, doch leider war dies lt. c... Mehr
...nicht so ganz. Dem Verbraucher ist eine angemessen lange Zeit einzuräumen, in der er seinen Gutschein einlösen kann. Dafür ist eine umfassende Interessensabwägung vorzunehmen. Im Anlassfall, der unlängst vom OGH ausjudiziert wurde, war ein Thermengutschein nur 2 Jahre lang gültig. Die Frage ist, ob das ausstellende Unternehmen durch die eher kurze Frist von nur einem Jahr unrechtmäßig bereichert ist. Geh doch mal zu nem Rechtsanwalt bzw. melde dich bei der Anwaltskammer, das Erstgespräch ist grundsätzlich kostenlos.
Gutscheine sind nur dann 30 Jahre gültig, wenn kein Ablaufdatum vermerkt ist!
a) Gutscheine sind prinzipiell 30 Jahre gültig. b) Von welchen Sternen sprichst Du?