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Sa, 20. April 2024

Kann man auf diese Art und Weise auch falsche Restaurantbewertungen erkennen?

, 22. Apr 2014 um 11:07
Ursprünglicher Verfasser des Beitrags

ÖAMTC: So erkennt man gefälschte Hotelbewertungen im Internet
User-Kommentare sind praktisch, aber nicht fälschungssicher

Wien (OTS) - Das Internet hat die Suche nach dem Hotel und die
Urlaubsbuchung generell erleichtert. Damit wurden auch einige alte
Reisekatalog-Tricks ad acta gelegt, weil sich beispielsweise via
Google Maps schnell überprüfen lässt, ob ein Hotel tatsächlich in
Strandnähe liegt. Ein weiterer Aspekt dieser Entwicklung sind
Bewertungen und Kommentare anderer Urlauber, die Transparenz schaffen
und bei der Orientierung helfen können. "Aus einer aktuellen Studie
von Corps Touristique Austria geht hervor, dass für 63 Prozent der
Österreicher, die im Ausland Urlaub machen, Kommentare anderer User
auf einschlägigen Webseiten wichtig sind", fasst ÖAMTC-Touristikerin
Maria Renner zusammen. "Blind verlassen sollte man sich darauf aber
nicht, denn manche Bewertungen können manipuliert sein."
Die ÖAMTC-Touristik gibt Tipps, mit denen sich gefälschte
Hotelbewertungen im Internet entlarven lassen:
* Sehr häufig ist es möglich, sich bei einem Bewertungsportal ohne
jegliche Identitätsüberprüfung anzumelden und eine Hotelkritik
abzugeben. "In der Regel reicht eine E-Mail-Adresse aus, um sich zu
registrieren. Eine Mail-Adresse unter falschem Namen und Adresse ist
allerdings in wenigen Minuten erstellt", hält Renner fest. "Solche
Bewertungsportale bieten also fruchtbaren Boden für Tricksereien."
Bei Holidaycheck kann sogar ganz ohne Registrierung eine Bewertung
abgegeben werden. Dafür markiert diese Plattform von sich aus die
Bewertungen mit einem roten Button ("Achtung Manipulation"), wenn der
Verdacht auf Betrug besteht. Bei einigen Portalen wie Booking.com und
HRS können erst nach der Buchung und dem Aufenthalt Bewertungen
abgegeben werden.
* Bei Beschreibungen, die sehr nüchtern oder nach Katalogsprache
klingen, ist Skepsis angebracht. Kaum ein Urlauber wird Sätze wie
"Die Hotelbar lädt zum Verweilen ein" schreiben. "Wenn man eine
Formulierung seltsam findet, kann man sie in eine Suchmaschine
eingeben. Findet sich eine wörtliche Übereinstimmung z. B. auf der
Webseite des Hotels oder in PR-Texten, sollte man sich nicht auf
diese Bewertung verlassen", rät die ÖAMTC-Expertin.
* Eine sehr kurze Bewertung ist genauso verdächtig wie eine
seitenlange Bewertung. Generell gilt: Je konkreter und ausführlicher
eine Bewertung, desto wahrscheinlicher, dass sie tatsächlich von
einem Gast geschrieben wurde. So werden Eltern beispielsweise
beschreiben, wie gut das Hotel auf die Bedürfnisse von Kindern
ausgerichtet ist (Ausstattung mit Hochstühlen im Speisesaal,
Betreuung, Kinderpool etc.).
* Übertriebene Superlative sind auffällig. Dennoch können auch
negative Kritiken gefälscht sein. "Bewertungsportale können dazu
missbraucht werden, die Konkurrenz schlechter dastehen zu lassen",
erklärt die ÖAMTC-Touristikerin.
* Auf das Datum der Bewertungen achten. Tauchen viele Bewertungen
innerhalb eines kurzen Zeitraums auf, die alle in eine ähnliche
Richtung gehen (positiv wie negativ), ist Misstrauen angebracht.
* Sind die Fotos bei der Bewertung zu "perfekt" (z. B. Strand ohne
Menschen, leeres Restaurant, gestochen scharfe Auflösung, etc.), ist
ebenfalls Misstrauen angesagt: Oft lohnt sich ein kurzer Check auf
der Webseite des Hotels, ob dort dieselben Fotos zu finden sind. Gibt
es bei einer Bewertung gar keine Fotos oder Videos, kann das
allerdings auch verdächtig sein.
* Es ist hilfreich, die Identität des Bewertenden zu überprüfen:
Findet man Informationen über den User bzw. kann mit ihm Kontakt
aufgenommen werden?
* Auch der Vergleich der Bewertungen auf mehreren Portalen zahlt sich
oft aus.
"Auch wenn User-Bewertungen im Internet eine gute Grundlage für
die Wahl des Hotels sein können, sollten sie nicht die einzige
Entscheidungsgrundlage sein", erklärt die ÖAMTC-Expertin
abschließend. "Besser, man ist ein bisschen zu vorsichtig, als man
erlebt bei der Ankunft am Urlaubsort eine böse Überraschung."

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHA

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