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Fr, 29. März 2024

Eissalon Laxenburg - Bewertung

lex1610
am 16. April 2013
SpeisenAmbienteService
Eis, Service und Ambiente so lalla, eigentlich ohne bleibenden Eindruck. Ich möchte eine "Besonderheit" hervorheben. Man bekommt bei der bezahlung lediglich den Kassenbon. Nach Verlangen einer úmsatzsteuerabzugsfähigen Rechnung wird ein Handzettel geschrieben. Angeblich kann das System keine mehrwertsteuerfähige Rechnung ausdrucken. Ein Schelm, wer böses denkt:-)
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4 Kommentare
Unregistered

Mir ist die italienische Regelung bekannt, wobei der Kassenbon der Registrierkassa (Scontrino) als ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung von den Finanzkontrollen der GdF anerkannt ist.

16. Apr 2013, 14:19·Gefällt mir

in italien bekommen gastroniomen eine strafe, wenn sie keine ordentliche rechnung ausstellen und kunden bei ausgang kontrolliert werden und keine rechnung vorweisen können. Grundsätzlich ist IMMER, auch Privatkunden eine ordnungsgemässe Rechnung, die Datum, fortlaufende Numerierung, Firmenwortlaut, Firmenanschrift, UID Nummer undf Mehrwertsteuerbetrag enthält, auszustellen.

16. Apr 2013, 11:43·Gefällt mir1

der, der mit einem kunden im eissalon auf einen kaffee war. You understand?

16. Apr 2013, 11:39·Gefällt mir
Unregistered

Für einen normalen Kunden wird ein Kassenbon ja reichen, es ist ja kein „Geschäftsessen“ in einem Haubenlokal. Wer benötigt schon bei einem Eissalon eine umsatzsteuerabzugsfähige Rechnung? Ein Schelm, der Böses denkt!

16. Apr 2013, 11:37·Gefällt mir
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