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Do, 25. April 2024

Cafe Aero - Bewertung

vogerl
am 6. März 2013
SpeisenKeine WertungAmbienteKeine WertungService
Auch ich habe einen Gutschein bei groupon erworben für ein Crepes All you can eat im Cafe Aero...Gültigkeit 1 Jahr..Heute (über ein Monat vor Ablauf des Gutscheines) habe ich angerufen um einen Tisch zu reservieren, wobei mir mitgeteilt wurde, dass der Gutschein nicht mehr eingelöst werden könne...Ich bin nun masslos enttäuscht bzw nach dem Lesen anderer Bewertungen zu diesem Lokal auch erbost, da ich scheinbar nicht der einzige bin dem es hier ähnlich erging...Dieses Lokal ist ein Witz...Wie kann man Gutscheine verkaufen, die dann nicht eingelöst werden können?...Der Service am Telefon (bin nach ca einer viertel Stunde erst durchgekommen, vorher wurde nicht abgehoben) war ein Witz...Unfreundlichkeit wird im Cafe Aero scheinbar gross geschrieben...Definitiv KEINE EMPFEHLUNG!! - Finger weg!
Hilfreich4Gefällt mirKommentieren
6 Kommentare
schnuh

Leider schafft es Groupon immer wieder, Geschäftsleute in einen Schlamassel hineinzureden. Dass eine Kooperation mit Groupon oft eine schlechte Entscheidung ist, weiß man/frau leider meist erst hinterher. Ich finde es fahrlässig, dass Groupon z.B. nicht davon redet, dass es die Möglichkeit einer Kontingentierung gibt - sie wissen genau, was sie tun und sind nur am eigenen Profit interessiert! Der Leidtragende ist derjenige, der dann die Masse an Gutscheinen erst mal bewältigen muss. Ein halb leeres Lokal ist betriebswirtschaftlich und personell besser als ein mit Groupon Gutscheinern voll gestopftes - das kann schon mal ein kleines Unternehmen in den Ruin treiben! Klar, das rechtfertigt nicht so manchen Fauxpas, aber man kann ja auch mal die Kirche im Dorf lassen und die Sinnhaftigkeit von Schnäppchenjägerei hinterfragen. Es gibt eben immer auch eine zweite Seite der Medaille. Ich gehe schon seit Langem immer wieder ins Aero, ohne Billigticket, und bin mehr als zufrieden. Ich wohne in diesem Viertel, das Aero ist hier nicht mehr wegzudenken.

31. Aug 2013, 15:40·Gefällt mir

Danke für den Zuspruch bzw die Information...Mir ist bekannt, dass Groupon das Geld für nicht eingelöste Gutscheine rückerstattet...In konkretem Fall gehts mir aber eindeutig ums Prinzip...Mittlerweile habe ich zwar keine Lust mehr dorthin Essen zu gehen, ich werde mich dennoch nicht so leicht abspeisen lassen..im wahrsten Sinn d. Wortes ;)

7. Mär 2013, 11:07·Gefällt mir

Solange der Gutschein noch nicht abgelaufen ist, erstatte Groupon in solchen fällen oft zurück. Einfach eine Email mit dem Sachverhalt sowie den Gutscheincodes an info@groupon.at. Bei mir hat es schon 1 mal bei einem Restaurant geklappt, nachdem ich keine Möglichkeit innerhalb von 3! Montaten bekam einen Gutschein einzulösen.

7. Mär 2013, 10:57·Gefällt mir1
littleVic

Fordern sie den Inhaber schriftlich auf, ihnen zu einem (ihrem) Wunschtermin einen Platz zu reservieren und dabei den Gutschein einzulösen. Weisen sie aber gleichzeitig darauf hin, dass sie sich eine allfällige Weigerung oder "Ausrede" á la "Wir sind ja so voll besetzt" nicht gefallen lassen und sich rechtliche Schritte ausdrücklich vorbehalten.

7. Mär 2013, 10:43·Gefällt mir1

Danke für Ihren Hinweis. Es gab keinen Inhaberwechsel, mittlerweile habe ich die schriftliche Stellungnahme des Geschäftsführers erhalten, worüber ich mich allerdings sehr wundern muss... hier die Stellungnahme des GF: "erstens haben wir die Gutscheine nicht direkt verkauft sondern in einer Kooperation mit Groupon. Es waren mehr als doppelt so viele Tische für den Deal eingeplant (von unserer Seite für Groupon Deals reserviert) als Deals verkauft wurden für einen Zeitraum von einem Jahr. Leider war die Auslastung nicht über das ganze Jahr konstant und nun kommt es gegen Ende der Laufzeit zu einem Engpass." Unfassbar oder?

6. Mär 2013, 13:35·Gefällt mir
littleVic

Schauen sie mal, ob zwischen dem Zeitpunkt des Gutscheinkaufs und dem Versuch, diesen einzulösen, ein Inhaberwechsel stattgefunden hat. Wenn dem nicht so ist, schriftlich zum Einlösen des Gutscheins mit Hinweis auf die sonstige Beschreitung des Rechtsweges auffordern. Ganz ehrlich, bei so einer Frechheit gehts ums Prinzip.

6. Mär 2013, 13:28·Gefällt mir1
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